Krankenversicherung
Das deutsche Sozialversicherungssystem beinhaltet die Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflege- und gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist verpflichtend für 41 Millionen Beitragszahler, deren Jahresgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Finanzflüsse gehen ab 1. Januar 2009 in die Gesundheitsfonds. Es wurde ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % festgelegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber von je 7,3 % und ein neuen Zuschlag von 0,9 % für den Arbeitnehmer. Bei der Rente trägt der Rentner 8,2 % und die Rentenversicherung 7,3 %. Die 0,9 % die der Rentner mehr zahlt und eine Inflationsrate im Januar 2011 von 2,5 % (und das ist erst der Anfang), treiben viele Rentner weiter in die Armut.
Mit der Kürzung um 0,9 % steigen die Arbeitgeber aus der Solidargemeinschaft aus. Dadurch fehlen den Krankenkassen 9 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung beteiligt sich mit einem Zuschuss von 9 Milliarden an den Fonds. Sie übernimmt quasi die fehlende Beteiligung der Arbeitgeber und belastet damit den Steuerzahler.
Agenda 2011 - 2012 fordert die Bundesregierung auf, eine Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlungen durchzuführen.
Agenda Lastenausgleich 9 Milliarden Euro
Ergänzt am 03.02.2011