Einkommensteuer
Im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird im Kurzbericht Seite IX dargestellt:
Die Einkommensstärksten 10 % der Einkommensteuerpflichtigen tragen mit 52 % des gesamten Einkommensteueraufkommens bei, die unteren zu gut 6 %.
Maßnahmen:
Steuerreform 2000: In mehreren Schritten wurde das steuerfreie Existenzminimum von 6.322 Euro (1998) auf 7.664 Euro (2004) erhöht und der Eingangssteuersatz von * 25,9 %
(1998) auf 15,9 % (2005) gesenkt. Die gleichzeitige Absenkung des Einkommensteuer-Spitzensatzes auf **42% wurde durch die Abschaffung bzw. Einschränkung einer Vielzahl von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen begleitet. Bei zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 Euro beträgt der Spitzensteuersatz 45 % seit 2007.
Zitat Ende
Die kassenmäßigen Steuereinnahmen der veranlagten Einkommenssteuer & Lohnsteuer von 2003 bis 2007:
2003 |
172,036 Milliarden Euro |
|
2004 |
129,289 Milliarden Euro |
* Senkung von 25,9% auf 15,9 % und |
|
|
** Absenkung auf 42 % des Eink.-Spitzensatzes |
2005 |
128,684 Milliarden Euro |
|
2006 |
140,178 Milliarden Euro |
|
2007 |
156,800 Milliarden Euro |
|
Das sind von 2004 bis 2007 Mindereinnahmen von 133,193 Milliarden Euro.
Gemäß Wikipedia lag das Ende der Progression 2003 bei 55,008 Euro. 2007 bei 52,882 Euro.
Wir sehen folgende Neuregelungen:
- Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 % auf 45 % (Basis 2004).
- Einkommen von 55.008 - 150.000 Euro mit 47% und
- Einkommen a 150.000 mit 49 % zu versteuern,
- Die Reichensteuer wurde ab 2007/2008, ab 250.000 Euro Jahreseinkommen, um 3 % auf 45 % erhöht. Wir fordern eine weitere Erhöhung um 4 % auf 49 % (siehe auch Reichensteuer, Kommentare Statistisches Bundesamt vom 20.04.2010).
- Das Ende der Progression von 52.008 Euro wieder auf 55.008 Euro zu erhöhen (Niveau 2003).
Damit liegen Eckdaten für die Haushaltsplanungen der nächsten 5 Jahre fest.
Den unteren Satz für die Haushaltssanierung sehen wir bei 20 Milliarden Euro