Vermögenssteuer
Die deutsche Vermögensteuer ist eine Steuersubstanz, die vom Wert des Nettovermögens des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird. Ihre Berechnungs-Methodik wurde 1995 vom Verfassungsgericht verfassungswidrig erklärt, daher wird sie seit 1997 nicht mehr erhoben.
In den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte die damalige Bundesregierung fest, dass es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gibt. Sie entschied, die Vermögensteuer ab 1997 nicht mehr zu erheben. Allgemeine vermögensbezogene Steuern, z.B. Grundsteuer, erbringen in Deutschland, dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zufolge, ein Aufkommen von 0,9 % vom BIP (189 Mrd. Euro).
In der EG wird die Vermögensteuer unterschiedlich gehandhabt. So hat z.B. Großbritannien, das keine Vermögensteuer im deutschen Sinne kennt, eine recht hohe Vermögensteuer im OECD-Sinn. Deutschland würde sich im Sinne der OECD sowohl rechtlich, was die Wiedereinführung der Vermögenssteuer betrifft, oder nach Maßgaben von Frankreich, Schweden, Schweiz und Luxemburg z.B. auf der rechtlich sicheren Seite bewegen. Geht man von einem Barvermögen von 5.000 Mrd. Euro aus und erhebt darauf eine Steuer von 0,6 % fließen 30 Mrd. Euro zusätzlich in die Staatskasse, an die die Länder anteilmäßig beteiligt werden.
Agenda Sanierungskonzept 30 Mrd. Euro