Die große Steuerreform
04.02.2015 Das deutsche Steuerrecht ist in den vergangenen Jahren ungerechter geworden. Während insbesondere Vermögende und Unternehmen entlastet wurden, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen. Deutschland ist in Europa das Niedriglohnland Nummer eins. Die Arbeitnehmer erhalten die niedrigsten Löhne und arbeiten bis zum 10. Juli eines Jahres für Sozialabgaben. Der Graben zwischen Armen und Reichen wird immer größer. Die Union für Soziale Sicherheit (UfSS) steht für eine große Steuerreform, die von bisherigen Regierungen immer wieder verschoben wurde.
Die Arbeitnehmerentgelte (Volksvermögen) lagen 2013 bei 1.418,05 Mrd. Euro. Darin enthalten sind Sozialbeiträge der Arbeitnehmer in Höhe von 255,20 Mrd. Es flossen nur 187,24 Mrd. Euro oder 13,02 Prozent Lohn- und Einkommensteuern in die Staatskasse. Geht man von einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und einem Spitzensteuersatz von 45 % aus, ist es Otto Normalverbraucher kaum zu erklären, warum nur 13,2 % übrig bleiben. Die Steuereinnahmen werden durch den Grundfreibetrag von 8.472 Euro, Kinderfreibetrag von 4.368 Euro, km-Pauschale, Erbschaftssteuerfreibetrag, Schenkungssteuerfreibetrag und Abschriften gemindert.
Die UfSS schlägt folgende Änderung vor: Eingangssteuersatz 10 % und einen Spitzensteuersatz von 30 Prozent bis zur letzten Tarifzone von 60.000 Euro. Einkommen von 60.001 Euro bis 150.000 Euro 40 Prozent und Einkommen ab 150.001 mit 50 Prozent zu besteuern. Lohn- und Einkommensteuern sind Grundsteuern. Das heißt, sie greifen vorrangig vor allen anderen Abgaben, die Lohnsteuereinnahmen schmälern. Gleichzeitig werden Grundfreibeträge an ein Gehalt bis 150.000 Euro gekoppelt. Das Ziel: Steuergerechtigkeit zu erzielen und die Finanzelite stärker an den Kosten des Staates zu beteiligen.
Es werden folgende Effekte erwartet: Deutlich höhere Steuereinnahmen und eine wesentliche Vereinfachung des Steuersystems. Außerdem wird für die Abschaffung des Soli gestimmt, da er seiner ursprünglichen Bestimmung nicht mehr gerecht wird.
Die Aussage, dass dieses Geld ersatzweise für andere Ausgaben erforderlich wird, ist sozial verwerflich.
Folgende Tabelle zeigt die historische Entwicklung der Eckwerte sowie der Eingangs- und Spitzensteuersätze im deutschen Einkommensteuertarif. Diese Angaben sind jedoch alleine noch nicht ausreichend für ein ganzheitliches Verständnis der Steuerbelastung der verschiedenen Einkommensgruppen. Dazu muss neben dem Grundfreibetrag zusätzlich der Tarifverlauf der Grenz- und Durchschnittssteuersätze betrachtet werden, wie das in den Grafiken für ausgewählte Jahre dargestellt ist.