Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag auch „Soli" genant. Der Zuschlag zur Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer beträgt 5,5 %. Er wird erst erhoben, wenn die festgesetzte Jahreseinkommensteuer 972 Euro, bei Zusammenveranlagung1.944 Euro, übersteigen. Oberhalb dieser Grenze steigt der Solidaritätsbeitrag kontinuierlich von 0 auf 5,5 % an, um eine negative Auswirkung des steigenden zu versteuernden Einkommens auf den verbleibenden Nettobetrag zu vermeiden (§ 4 Satz 2 SolzG 1995).
Die Einnahmen betrugen |
2004 |
10,02 |
Milliarden |
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2005 |
10,22 |
Milliarden |
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2006 |
11,28 |
Milliarden |
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2007 |
12,35 |
Milliarden |
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2008 |
13,15 |
Milliarden |
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2009 |
12,00 |
Milliarden |
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2010 |
11,00 |
Milliarden |
Die Verfassungsrechtliche Berechtigung wird seit 2007 vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt. Die Beträge wandern nicht zielgerecht von West nach Ost.
Warum ist das so?
Das Gebot der Stunde muss sein, den Bürger sofort zu entlasten und den Soli sofort einzustellen. Das würde bedeuten, dass ca. 10 Milliarden Euro ab sofort nicht mehr auf den Lohn aufgeschlagen werden. Und insgesamt 59 Mia. vom Staat zurück zu zahlen sind.
Solidaritätszuschlag - Schuldenabbau
Umwandlung vom „Soli" zum Solidaritätszuschlag-Schuldenabbau
Die Bedingungen bleiben bestehen, nur dass die 10 Milliarden einem anderen Zweck zugeführt werden.
Die 59 Mia., die mit wahrscheinlich grenzender Sicherheit an Steuern zurückgezahlt werden müssen, sind dem Sonderfond Solidaritätszuschlag-Schuldenabbau zuzuführen.
Einsparvolumen 11 Mia
Gegebenenfalls + 59 Mia.
Lastenausgleich: Auf dieses Thema kommen wir zurück. Aufgrund der hohen Staatsschulden soll der Soli in einen Lastenausgleich umgewandelt werden.
Agenda Finanzierungsvolumen 11 Mrd. Euro